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VG Augsburg, 30.01.2018 - Au 4 K 16.32047 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
AufenthG § 60 Abs. 8 S. 1; AsylG § 3, § 3a, § 3b Abs. 2, § 3e, § 28 Abs. 1a, § 77 Abs. 2; QRL Art. 4 Abs. 4
Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft wegen verweigerter Erfüllung von Forderungen des syrischen Regimes zur Aufnahme einer regierungstreuen Person in Bezug auf eine Privatschule - rewis.io
Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft wegen verweigerter Erfüllung von Forderungen des syrischen Regimes zur Aufnahme einer regierungstreuen Person in Bezug auf eine Privatschule
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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- VGH Bayern, 12.12.2016 - 21 B 16.30372
Nicht jedem Asylantragsteller droht bei einer Rückkehr nach Syrien die Verfolgung
Auszug aus VG Augsburg, 30.01.2018 - Au 4 K 16.32047
Es ist beachtlich wahrscheinlich, dass die syrischen Sicherheitsbehörden der Klägerin bei Rückkehr in Anknüpfung an flüchtlingsrelevante Persönlichkeitsmerkmale, nämlich eine ihr wegen Nichtbefolgung von Forderungen des syrischen Regimes in Bezug auf die Privatschule unterstellte regimefeindliche Gesinnung, als Oppositionelle behandeln (vgl. allgemein BayVGH, U.v. 12.12.2016 - 21 B 16.30372 - juris Rn. 25 m.w.N.).Ferner ist im Falle einer Rückkehr nach Syrien über den Flughafen Damaskus oder eine andere staatliche Kontrollstelle im Rahmen einer strengen Einreisekontrolle von einer Befragung durch verschiedene Geheimdienste über den Auslandsaufenthalt und den Grund der Abschiebung auszugehen (vgl. BayVGH, U.v. 12.12.2016 - 21 B 16.30372 - juris Rn. 57).
- EuGH, 02.03.2010 - C-175/08
Eine Person kann ihre Flüchtlingseigenschaft verlieren, wenn die Umstände, …
Auszug aus VG Augsburg, 30.01.2018 - Au 4 K 16.32047
Die solchen früheren Handlungen oder Bedrohungen nach Art. 4 Abs. 4 QRL zukommende Beweiskraft ist von den zuständigen Behörden unter der sich aus Art. 9 Abs. 3 QRL ergebenden Voraussetzung zu berücksichtigen, dass diese Handlungen oder Bedrohungen eine Verknüpfung mit dem Verfolgungsgrund aufweisen, den der Betreffende für seinen Antrag auf Schutz geltend macht (vgl. BVerwG, B.v. 6.7.2012 - 10 B 18.12 - juris Rn. 5 unter Bezugnahme auf EuGH, U.v. 2.3.2010 - Rs. C-175/08 u.a. - juris Rn. 93;… BVerwG, U.v. 5.5.2009 - 10 C 21.08 - juris Rn. 25). - BVerwG, 20.02.2013 - 10 C 23.12
Ahmadiyya-Glaubensgemeinschaft; Ahmadis; Flüchtlingsanerkennung; Folgeverfahren; …
Auszug aus VG Augsburg, 30.01.2018 - Au 4 K 16.32047
Es kommt darauf an, ob in Anbetracht dieser Umstände bei einem vernünftig denkenden, besonnenen Menschen in der Lage des Betroffenen Furcht vor Verfolgung hervorgerufen werden kann (vgl. z.B. BVerwG, U.v. 20.2.2013 - 10 C 23.12 - juris Rn. 32).
- VGH Hessen, 06.06.2017 - 3 A 3040/16
Flüchtlingsanerkennung für syrische Bürgerkriegsflüchtlinge
Auszug aus VG Augsburg, 30.01.2018 - Au 4 K 16.32047
Es ist davon auszugehen, dass die syrischen Sicherheitskräfte alle Einreisepunkte unter ihrer Kontrolle haben, über die eine (hypothetische) Rückführung erfolgen würde (HessVGH, U.v. 6.6.2017 - 3 A 3040/16.A - juris Rn. 96); eine hypothetische Rückführung könnte also nur in vom syrischen Staat beherrschte Gebiete erfolgen (…OVG Lüneburg, U.v. 27.6.2017 - 2 LB 91/17 - juris Rn. 69). - OVG Niedersachsen, 27.06.2017 - 2 LB 91/17
Beantragung der Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft durch einen syrischen …
Auszug aus VG Augsburg, 30.01.2018 - Au 4 K 16.32047
Es ist davon auszugehen, dass die syrischen Sicherheitskräfte alle Einreisepunkte unter ihrer Kontrolle haben, über die eine (hypothetische) Rückführung erfolgen würde (…HessVGH, U.v. 6.6.2017 - 3 A 3040/16.A - juris Rn. 96); eine hypothetische Rückführung könnte also nur in vom syrischen Staat beherrschte Gebiete erfolgen (OVG Lüneburg, U.v. 27.6.2017 - 2 LB 91/17 - juris Rn. 69). - BVerwG, 01.06.2011 - 10 C 25.10
Rechtskraft; Wiederholungsverbot; Rücknahme; Widerruf; Widerruf der …
Auszug aus VG Augsburg, 30.01.2018 - Au 4 K 16.32047
Dieser gilt für Anerkennung und Erlöschen der Flüchtlingseigenschaft gleichermaßen und entspricht demjenigen der beachtlichen Wahrscheinlichkeit (vgl. BVerwG, U.v. 1.6.2011 - 10 C 25.10 - juris Rn. 20 ff.). - BVerwG, 05.05.2009 - 10 C 21.08
Beweiserleichterung; Beweislastumkehr; Familienflüchtlingsschutz; …
Auszug aus VG Augsburg, 30.01.2018 - Au 4 K 16.32047
Die solchen früheren Handlungen oder Bedrohungen nach Art. 4 Abs. 4 QRL zukommende Beweiskraft ist von den zuständigen Behörden unter der sich aus Art. 9 Abs. 3 QRL ergebenden Voraussetzung zu berücksichtigen, dass diese Handlungen oder Bedrohungen eine Verknüpfung mit dem Verfolgungsgrund aufweisen, den der Betreffende für seinen Antrag auf Schutz geltend macht (…vgl. BVerwG, B.v. 6.7.2012 - 10 B 18.12 - juris Rn. 5 unter Bezugnahme auf EuGH, U.v. 2.3.2010 - Rs. C-175/08 u.a. - juris Rn. 93; BVerwG, U.v. 5.5.2009 - 10 C 21.08 - juris Rn. 25). - BVerwG, 06.07.2012 - 10 B 18.12
Klärungsbedürftigkeit der Voraussetzungen für die Erstreckung der …
Auszug aus VG Augsburg, 30.01.2018 - Au 4 K 16.32047
Die solchen früheren Handlungen oder Bedrohungen nach Art. 4 Abs. 4 QRL zukommende Beweiskraft ist von den zuständigen Behörden unter der sich aus Art. 9 Abs. 3 QRL ergebenden Voraussetzung zu berücksichtigen, dass diese Handlungen oder Bedrohungen eine Verknüpfung mit dem Verfolgungsgrund aufweisen, den der Betreffende für seinen Antrag auf Schutz geltend macht (vgl. BVerwG, B.v. 6.7.2012 - 10 B 18.12 - juris Rn. 5 unter Bezugnahme auf EuGH, U.v. 2.3.2010 - Rs. C-175/08 u.a. - juris Rn. 93;… BVerwG, U.v. 5.5.2009 - 10 C 21.08 - juris Rn. 25). - VGH Bayern, 21.03.2017 - 21 B 16.31013
Kein Anspruch auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft für jungen syrischen …
Auszug aus VG Augsburg, 30.01.2018 - Au 4 K 16.32047
Jedoch wird bei zusätzlichen signifikanten gefahrerhöhenden Merkmalen oder Umständen die beachtliche Wahrscheinlichkeit einer Verfolgung begründet, da die syrischen Sicherheitskräfte bei zurückkehrenden erfolglosen Asylbewerbern selektiven vorgehen (vgl. BayVGH, U.v. 21.3.2017 - 21 B 16.31013 - juris Rn. 62). - VG München, 25.10.2016 - M 13 K 16.32208
Verpflichtung der Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft
Auszug aus VG Augsburg, 30.01.2018 - Au 4 K 16.32047
Angesichts dessen ist nicht ersichtlich, wie die Klägerin im Sinne des § 3e Abs. 1 AsylG bei einer Rückkehr nach Syrien sicher und legal in einen Landesteil reisen könnte, in dem Schutz vor Verfolgung bestünde (vgl. auch VG München, U.v. 25.10.2016 - M 13 K 16.32208 - juris Rn. 24 f.). - VG Augsburg, 30.01.2018 - Au 4 K 17.30037
Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft
- VG Augsburg, 30.01.2018 - Au 4 K 17.30037
Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft
Zur Begründung wurde im Wesentlichen auf das Vorbringen vor dem Bundesamt sowie auf das Vorbringen ihrer Mutter (vgl. Verfahren Au 4 K 16.32047) verwiesen.Am 14. Juni 2017 fand die mündliche Verhandlung gemeinsam mit dem Verfahren der Mutter der Klägerin (Au 4 K 16.32047) statt.
Die Klägerin hat sich im vorliegenden Verfahren maßgeblich auf das gerichtliche Verfahren ihrer Mutter (Au 4 K 16.32047) und den dortigen Vortrag bezogen.
Im Verfahren der Mutter der Klägerin (Au 4 K 16.32047) hat das Gericht im Urteil vom heutigen Tage ausgeführt:.